Wir beraten Organisationen des öffentlichen Dienstes zu den Themen des Eingruppierungsrechts.

Beratung
IHR MEHRWERT:
- Beratung zur Optimierung der hausinternen Prozesse
- Rollenklärung zwischen Führungskräften und Personalbereich
- Entwicklung hausspezifischer Bewertungsmaßstäbe
Das Beratungsangebot umfasst dabei insbesondere:
- Konzeption und Begleitung von Eingruppierungsprojekten (unternehmens- oder bereichsweit, anlassbezogen)
- Erstellen der tarifgerechten Stellenbeschreibungen z.B. auf Basis von Interviews oder durch Definition der auszuübenden Tätigkeiten gemeinsam mit den Führungskräften
- Vornehmen der tarifgerechten Bewertung anhand der jeweiligen Entgeltordnung
- Formulieren von aussagekräftigen Bewertungsbegründungen
- Aufzeigen von Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Anreichern von Aufgaben, Veränderung des Stellenzuschnitts oder der Kompetenzen)
- Begleitung individueller Einzelmaßnahmen: Profilentwicklung und Stellenausschreibung, Personalentwicklungsmaßnahmen und sonstige personelle Einzelmaßnahmen
- Begleitung von Organisationsveränderungen
Sie profitieren dabei insbesondere von unserem langjährigen Erfahrungs- und Praxiswissen
Beispiel – Projektvorgehen
- Klären des Bedarfs und Führen des Erstgesprächs und Aufzeigen von Handlungsfeldern
- Klären der beteiligten Personenkreise: Führungskräfte, Personalrat, Beschäftigte, Leitungsebene
- Entwurf eines Kommunikationsmodells und Durchführung der Informationsveranstaltung für alle Beschäftigten bzw. die Führungskräfte
- Erstellung von Stellenbeschreibungen z.B. auf Basis von Entwürfen oder nach Stelleninterviews
- Finden der tariflich zutreffenden Entgeltgruppe z.B. in einer Workshopvariante gemeinsam mit den Personalverantwortlichen und ggf. dem Personalrat
- Formulierung der Bewertungsbegründung
- Präsentation und Erläuterung der Ergebnisse
